Reisegutscheine verschenken


Jetzt, da Weihnachten vor der Tür steht, beginnt natürlich wie jedes Jahr auch wieder die schon fast krankhafte Suche nach einem passenden Geschenk für die Geliebten. Viele verlassen sich dabei auf ihr Glück und hoffen, dass sie der passenden Kleinigkeit irgendwann zufällig über den Weg laufen. Andere fragen direkt nach, was der Beschenkte denn gerne haben möchte. Wiederum andere machen sich so ihre tiefsinnigen Gedanken und treffen den Nagel direkt auf den Kopf.


Grundsätzlich beliebt sind Gutscheine, sei es für Kleidung, Abendessen oder sogar für Hauspflichten wie Rasenmähen oder Geschirrspülen. Doch auch ein Gutschein für eine Reise ist ein schon beinahe sicherer Tipp. Dieser kann entweder einfach über einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt werden, sodass der Beschenkte selbst entscheiden kann wann und wohin er reisen will oder aber bereits auf ein bestimmtes Ziel ausgestellt sein.


Zu beachten ist hierbei, dass beide Varianten ihre Vor- bzw. Nachteile haben. Bei Gutscheinen mit unbestimmten Zeiten und Zielen besteht grundsätzlich immer die Gefahr, dass sie nie eingelöst werden, da der Begünstigte ihn einfach vergisst oder sich nicht entscheiden kann wofür er ihn „opfern“ will. Dafür hat er aber absolute Freiheiten und kann Ziel und Zeitpunkt völlig nach seinen Vorstellungen wählen.


Genau anders herum ist die Lage, wenn ein Gutschein mit bestimmten Daten verschenkt wird. Hier ist der Empfänger „gezwungen“ den Termin einzuhalten, sodass es sehr wahrscheinlich ist, dass er die Reise auch in vollen Zügen genießen kann und antreten wird. Dafür besteht allerdings akute Gefahr, dass eine falsche Reiseart verschenkt wird. Denn Dreamlines Kreuzfahrten sind sicherlich beispielsweise eine schlechte Wahl, wenn der Beschenkte leicht seekrank wird...


Daher ist es empfehlenswert, wenn der Schenker solch eines Reisegutscheins sich vorsichtig an einen passenden Zeitraum und Urlaubsort bzw. Reisetyp hin tastet, sodass alles perfekt funktioniert und alle Beteiligten zufrieden mit diesem Geschenk sind. Zu diesen gehören natürlich auch Dritte, wie die Verwandtschaft die in dem Zeitraum eventuell auf Haustiere oder Pflanzen aufpassen muss oder der Arbeitgeber, der Urlaub genehmigen muss.